Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt i. d. R. bei vorliegender Indikation und ausreichend erwartbarem Behandlungsverfolg die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese sowohl beim Erstgespräch als auch bei Beginn des neuen Quartals mit. Eine Überweisung wird nicht benötigt.
Die ersten fünf Therapiesitzungen (sog. probatorische Sitzungen) dienen der ausführlichen Anamnese, und dem persönlichen Kennenlernen. Innerhalb dieser fünf Sitzungen wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Dieser wird durch einen unabhängigen Gutachter geprüft und i. d. R. bewilligt. Die Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten hängt von unterschiedlichen Kriterien, z. B. der Diagnose, der Schwere des Störungsbildes, ab.
Von der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe werden, je nach Vertrag, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie vollständig übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch, ob und in welchem Umfang die Kosten bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden. Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und vier weitere Therapiesitzungen ohne vorherige Genehmigung. Die Fortführung der Therapie bedarf fast immer einer Beantragung.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt am Monatsende. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrer Beihilfe zur Erstattung einreichen können.
Aus verschiedenen Gründen (Wechsel in eine private Krankenkasse, Abschluss von Versicherungen, z. B. Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, geplante Verbeamtung) bevorzugen Patienten ihre Psychotherapie selbst zu zahlen. Das Antragsverfahren entfällt und es werden keine Informationen an Dritte, z. B. die Krankenkasse, weitergegeben. Die Behandlungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
Hierunter fallen beratende Tätigkeiten, z. B. Coaching, Paartherapie, etc. Diese Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen privat gezahlt werden.