Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt "Behandlung der Seele" beziehungsweise von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Der Begriff
Psychosomatik bringt zum Ausdruck, dass die Psyche (Seele) einen schädigenden Einflus auf das Soma (Körper) hat. Der Begriff Psychotherapie ist im Psychotherapeutengesetz von 1999 definiert als,
"Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist."
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn es sich bei der Behandlungsmethode um ein sog.
Richtlinienverfahren handelt. Hierzu zählen die Verhaltenstherapie, die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Der von den Krankenkassen bewilligte Stundenumfang kann sich hinsichtlich des vorliegenden Störungsbildes und der Schwere der Beeinträchtigung unterscheiden
(Kurzzeittherapie 2 x 12 Sitzungen, Langzeittherapie z. B. 60 Sitzungen). Eine Therapieeinheit Dauert 50 Minuten.